RSV-Prophylaxe für Säuglinge

RSV-Pro­phy­laxe für Säuglinge

Es besteht in unserer Kin­der­arzt­praxis die Mög­lich­keit die RSV-Pro­phy­laxe (Bey­fortus) durch­zu­führen. Säug­linge, die zwi­schen dem 01. April und 30. Sep­tember geboren sind, können sich bei uns immu­ni­sieren lassen. Neu­ge­bo­rene, welche zwi­schen Oktober bis März geboren werden, sollten vor­rangig in der Geburts­klinik die Pro­phy­laxe erhalten.

Wei­tere Infor­ma­tionen erhalten Sie in unserer Kin­der­arzt­praxis sowie beim RKI auf der Seite „Ant­worten auf häufig gestellte Fragen – RSV-Pro­phy­laxe mit Nir­se­vimab (Bey­fortus von Sanofi) bei Neu­geborenen und Säug­lingen“ und dem Fak­ten­blatt „RSV-Pro­phy­laxe mit Nir­se­vimab bei Neu­ge­bo­renen und Säuglingen“

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